CASA Immobilienberatung GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
-I. Fokus: Bereich Consulting
Stand: Januar 2018
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden auf alle Verträge zwischen der CASA Immobilienberatung GmbH
und ihren Auftraggebern Anwendung.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Dienstleistungs-bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn,
Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor
den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend,
sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes
geregelt ist.
§ 2 Leistungen der CASA Immobilienberatung GmbH
1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig,
dass die CASA Immobilienberatung GmbH nur die Erbringung
von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks
oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig,
dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht
der CASA Immobilienberatung GmbH auch dann nichts ändert,
wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse
ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet.
Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen
– sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist –
insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
2. Die CASA Immobilienberatung GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung
des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.
Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig,
dass die CASA Immobilienberatung GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet.
Soweit die CASA Immobilienberatung GmbH für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt,
handelt sie nur als Vermittler ohne selbst Schuldner/Vertragspartner
solcher Tätigkeiten zu werden.
3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig,
dass die CASA Immobilienberatung GmbH nicht dazu verpflichtet ist,
die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten
oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.
Falls die CASA Immobilienberatung GmbH jedoch erkennt,
dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen,
Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig
oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel.
Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden.
Der CASA Immobilienberatung GmbH ist Gelegenheit
zur Nachbesserung zu geben.
§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen
Die CASA Immobilienberatung GmbH ist zur Aufbewahrung
der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen
vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet,
wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses
drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung
an den Auftraggeber,die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.
§ 4 Mitwirkungspflicht
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die CASA Immobilienberatung GmbH
nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln,
und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet,
der CASA Immobilienberatung GmbH eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung
der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden,
dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten
auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt.
Sofern der Auftraggeber wünscht,
dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge
versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell –
dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen.
In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet,
die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann.
Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer
wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird,
Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
2. Die CASA Immobilienberatung GmbH ist berechtigt,
ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben,
automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen
des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum
oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung
zu übertragen.
Bei Einschaltung Dritter hat die CASA Immobilienberatung GmbH
deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge
möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können.
Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation
sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter
Email einverstanden.
Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen,
wird er dies der CASA Immobilienberatung GmbH mitteilen.
§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen
1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der CASA Immobilienberatung GmbH zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich
der CASA Immobilienberatung GmbH zu.
2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher
von der CASA Immobilienberatung GmbH zum Zwecke der Erbringung
der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der CASA Immobilienberatung GmbH
an Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung der CASA Immobilienberatung GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung
zur Weitergabe ergibt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Der CASA Immobilienberatung GmbH steht bis zur vollständigen Erfüllung
ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht
an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht,
sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung
des Erfüllungsinteresses der CASA Immobilienberatung GmbH unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Vergütung
1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde,
gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen
in üblicher Höhe als vereinbart.
2. Die CASA Immobilienberatung GmbH ist berechtigt,
alle 14 Tage nach Beginndes Vertragsverhältnisses
über die geleisteten Arbeiten abzurechnen.
Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
3. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1
steht der CASA Immobilienberatung GmbH noch ein Anspruch
auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen
gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.
4. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch
kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung
als Gesamtschuldner.
7. Mit Zahlung von Rechnungen der CASA Immobilienberatung GmbH
durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten
die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
8. Einwendungen gegen Rechnungen der CASA Immobilienberatung GmbH
sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen;
spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung,
erhält die CASA Immobilienberatung GmbH einen dem Umfang
ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden
Anteil der Vergütung.
Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
vorzeitig beendet, so hat die CASA Immobilienberatung GmbH
zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags
bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist
Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung.
Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit,
einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Verschwiegenheit
Die CASA Immobilienberatung GmbH verpflichtet sich,
über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung
zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn,
dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung
berechtigter Interessen der CASA Immobilienberatung GmbH erforderlich ist.
Die CASA Immobilienberatung GmbH ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken
des Auftraggebers.
§ 10 Haftung
Die Haftung der CASA Immobilienberatung GmbH für Schäden
des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine nachweislich
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Die CASA Immobilienberatung GmbH haftet nicht für Produktionsausfall
und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber.
Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele
des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn,
es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
§ 11 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche
des Auftraggebers gegen die CASA Immobilienberatung GmbH
verjähren nach 2 Jahren.
Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren,
falls der CASA Immobilienberatung GmbH nachweislich Vorsatz
zur Last fallen sollte.
§12 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Beendigung des Auftrags
Der der CASA Immobilienberatung GmbH erteilte Auftrag wird durch
die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet.
Teilt die CASA Immobilienberatung GmbH dem Auftraggeber schriftlich
die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit,
kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht
mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang
der schriftlichen Erklärung der CASA Immobilienberatung GmbH
schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden
oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz der CASA Immobilienberatung GmbH.
Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem
Gerichtsstand verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berühren.
Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst
nahe kommt.
II, Fokus: Bereich Wertermittlung / Schulung
§ 1.
Geltungsbereich
§ 1.1
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen,
Leistungen und Angebote von der CASA Immobilienberatung GmbH.
§ 1.2
Werden Produkte, Leistungen oder Dienste Dritter dem Kunden von
der CASA Immobilienberatung GmbH bzw. von Mitarbeitern oder Gehilfen
von CASA Immobilienberatung GmbH vermittelt,
so gelten für die Nutzung und den Erwerb dieser Produkte, Leistungen
und Dienste die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Dritten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von der CASA Immobilienberatung GmbH.
§ 2.
Allgemeines
§ 2.1
Gegenstand des Unternehmens der CASA Immobilienberatung GmbH
ist die Beratung, Sachverständigentätigkeit gem. §§ 80 Abs. 3 und 111 BetrVG
und Schulung.
§ 2.2
CASA Immobilienberatung GmbH erbringt seine Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste
von der CASA Immobilienberatung GmbH gelten diese Bedingungen
als angenommen.
§ 2.3
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden
auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen
Geschäfts- beziehungsweise Beschaffungsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
§ 2.4
Klauseln aus Regelungsbereichen, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CASA Immobilienberatung GmbH berücksichtigt sind, werden nicht akzeptiert; in diesem Fall soll das dispositive Recht gelten.
§ 2.5
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen
sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge
und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von
der CASA Immobilienberatung GmbH bedürfen der Schrift-form.
Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien grundsätzlich
nicht getroffen.
§ 2.6
Die Angestellten und Gehilfen von der CASA Immobilienberatung GmbH
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
§ 2.7
Die CASA Immobilienberatung GmbH ist jederzeit berechtigt,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen
wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen,
so werden die-se entsprechend der Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die CASA Immobilienberatung GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 3.
Angebote der CASA Immobilienberatung GmbH sind
- insbesondere hinsichtlich der Preise und Nebenleistungen -
freibleibend und unverbindlich.
§ 3.1
Der Umfang der von der CASA Immobilienberatung GmbH
zu erbringenden Leistungen wird in der Regel
durch die schriftlichen Verträge festgelegt.
§ 3.
Die CASA Immobilienberatung GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch 3 rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
§ 3.3
Beratungen und Informationsgespräche während des Vertragsabschlusses
dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen
im Sinne des Gewährleistungsrechtes.
§ 3.4
Soweit die CASA Immobilienberatung GmbH sich zur Erbringung
der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner
des Kunden.
Ferner besteht zwischen den Kunden der CASA Immobilienberatung GmbH
allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis.
Ausnahmen hiervon sind lediglich bei Diensten von Partnerfirmen möglich,
welche, falls erforderlich anzufordern, schriftlich im Vertrag benannt sind.
§ 4.
Leistungen
§ 4.1
Schulungs- und Beratungsleistungen führt die CASA Immobilienberatung GmbH
gemäß vereinbarter Themeninhalte durch.
§ 4.2
Die CASA Immobilienberatung GmbH ist berechtigt,
die von ihr angeforderte Leistung(en) von geeigneten Dritten
erbringen zu lassen.
§ 4.3
Die CASA Immobilienberatung GmbH behält sich das Recht vor,
die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen.
§ 4.4
Soweit die CASA Immobilienberatung GmbH kostenlose Dienste
und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
§ 4.5
Eine Absage von Schulungsveranstaltungen durch den Auftraggeber ist kostenfrei,
wenn sie schriftlich bis spätestens 30 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung
bei der CASA Immobilienberatung GmbH eingeht.
§ 4.6
Bei einem Rücktritt von 30 Tagen bis 14 Tage vor Seminarbeginn
berechnen wir 50% der Seminargebühren.
Bei einem Rücktritt innerhalb weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn
und bei Nichtteilnahme berechnen wir die gesamte Seminargebühr.
Ebenso können Stornokosten für das Hotel entstehen.
§ 4.7
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich,
in diesem Fall entfällt dann die Stornogebühr.
§ 4.8
Ersatztermine für Veranstaltungen werden nach Absprache akzeptiert.
§ 4.9
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers,
unzureichende Anzahl von Seminarteilnehmern,
höhere Gewalt oder sonstigeunvorhersehbare Ereignisse
besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
§ 4.10
Die CASA Immobilienberatung GmbH kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz
von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter verpflichtet werden.
§ 5.
Vertragsbeendigung
§ 5.1
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die CASA Immobilienberatung GmbH nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet.
Die CASA Immobilienberatung GmbH ist mangels anderslautender Vereinbarung insbesondere nicht verpflichtet, Daten aufzubewahren.
§ 5.2
Sämtliche Gründe zur sofortigen Vertragsauflösung lassen die Ansprüche
von der CASA Immobilienberatung GmbH auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin
und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
§ 5.3
Fristen
§ 5.4
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 5.5
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Leistung/en der CASA Immobilienberatung GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen
- hierzu gehören insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern
der CASA Immobilienberatung GmbH oder deren Unterlieferanten oder auch Unterauftragnehmern eintreten - hat die CASA Immobilienberatung GmbH
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
§ 5.6
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von der CASA Immobilienberatung GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.
§ 6.
Zahlungsbedingungen
§ 6.1
Die CASA Immobilienberatung GmbH erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen.
§ 6.2
Beratungsleistungen von der CASA Immobilienberatung GmbH
werden nachzeitlichem Aufwand gemäß dem jeweiligen schriftlichen Angebot abgerechnet; der Kunde hat Anspruch auf eine spätestens Abrechnungen,
in der die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
§ 6.3
Für Leistungen, welche die CASA Immobilienberatung GmbH auf Wunsch
des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt,
können An- und Abfahrtszeiten, Fahrtkosten-pauschalen bzw. km-Geld
und Spesen nach Vereinbarung berechnet werden.
§ 6.4
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt
der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Soweit die laufenden Leistungen geschuldet sind,
ist der im Zeitpunkt der Fälligkeitder jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
§ 6.5
Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten ein.
Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
§ 6.6
Sofern der Kunde der CASA Immobilienberatung GmbH
nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt,
muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang
der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
§ 6.7
Bei Bezahlung mittels Bankeinzug ist die CASA Immobilienberatung GmbH berechtigt, alle Nachteile, die ihr aus der mangelnden Deckung des Guthabens entstehen, dem Kunden anzulasten und Verzugszinsen zu fordern.
§ 6.8
Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail
an die Domain des Kunden zugestellt worden ist.
Keine Rechnungen sind unverbindliche Kostenübersichten,
die als solche gekennzeichnet sind.
§ 6.9
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die CASA Immobilienberatung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13,95 % zu verlangen,
sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder aber
die CASA Immobilienberatung GmbH einen höheren Schaden nachweist.
§ 6.10
Darüber hinaus ist die CASA Immobilienberatung GmbH berechtigt,
ihre Dienstleistungen im Falle des Zahlungsverzugs nach vorheriger eingeschriebener oder mittels Email übermittelter Mahnung unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit Androhung der Folgen der Nichtzahlung, ihre Dienste wahlweise zu unterbrechen oder den Vertrag zu lösen.
§ 6.11
Der Kunde kann gegen mit Forderungen der CASA Immobilienberatung GmbH
einzig mit solcher Art von Gegenforderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 6.12
Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB)
nur wegen von BURR Consulting anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
§ 6.13
Schuldet der Kunde der CASA Immobilienberatung GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils
ältere Schuld getilgt.
§ 6.14
Alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der Rechtsverfolgung,
welche die CASA Immobilienberatung GmbH aus der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen entstehen, ist die CASA Immobilienberatung GmbH berechtigt, dem Kunden anzulasten.
§ 7.
§ sonstige Pflichten des Kunden
§ 7.1
Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung,
die er der CASA Immobilienberatung GmbH angegeben hat,
sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung)
oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer
der CASA Immobilienberatung GmbH sofort,
spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen.
Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb
an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte,
rechtlich bedeutsame Erklärungen Seitens der CASA Immobilienberatung GmbH insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu,
so gelten diese Erklärungen von der CASA Immobilienberatung GmbH
dennoch als zugegangen.
§ 8.
Rücktrittsrechte CASA Immobilienberatung GmbH
§ 8.1
Neben dem unter §7.10 erwähnten Rücktrittsrecht,
kann die CASA Immobilienberatung GmbH vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Kunde ihr die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses
unzumutbar macht, insbesondere wenn über das Vermögen des Kunden
ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens, mangels hinreichendem Vermögens abgewiesen wird.
§ 8.2
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der CASA Immobilienberatung GmbH sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
Dies gilt auch, soweit die Leistung/Lieferung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von der CASA Immobilienberatung GmbH erbrachte Vorbereitungshandlungen.
§ 9.
Gefahrenübergang
§ 9.1
Soweit nichts anderes vereinbart ist,
erfolgen alle erbrachten Dienstleistungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
§ 10.
Haftung und Haftungsausschluss
§ 10.1
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der CASA Immobilienberatung GmbH
wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 10.2
Die CASA Immobilienberatung GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
§ 10.3
Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten
haftet die CASA Immobilienberatung GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund,
der Höhe nach einzig für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.
§ 10.4
Die Höchsthaftung für jegliche Schadensansprüche,
welche der Kunde oder aber eine andere Person im Auftrag des Kunden erheben, kann in keinem Fall den Kaufpreis, den der Kunde für unser Produkt bezahlt hat, überschreiten.
§ 10.5
Die CASA Immobilienberatung GmbH haftet unter keinen Umständen
für jegliche direkte, indirekte, zufällige, gleichzeitige, über den verursachten Schaden hinausgehende, mittelbare oder spezielle Schäden oder Verluste, einschließlich Nutzungsverlust, Gewinnverlust, Kunden- oder Ersparnisverlust, Verlust von Daten und Dateien.
§ 10.6
Die Regelungen dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen von der CASA Immobilienberatung GmbH.
§ 11.
Datenschutz
§ 11.1
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die der CASA Immobilienberatung GmbH unterbreiteten Informationen
nicht als vertraulich.
§ 11.2
Der Kunde ermächtigt die CASA Immobilienberatung GmbH,
die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten,
zu speichern und auszuwerten.
§ 11.3
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1
des Bundesdatenschutzgesetzes‘ davon unterrichtet,
dass die CASA Immobilienberatung GmbH ihre Anschrift in maschine-lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 11.4
Soweit sich die CASA Immobilienberatung GmbH Dritter zur Erbringung
der angebotenen Dienste bedient, ist die CASA Immobilienberatung GmbH berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung
des Betriebs erforderlich sein sollte.
§ 11.5
Die CASA Immobilienberatung GmbH steht dafür ein,
dass alle Personen, welche durch die mit der Abwicklung dieses Vertrages
der CASA Immobilienberatung GmbH vertraut sind, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung
kennen und beachten.
§ 11.6
Der Auftraggeber der CASA Immobilienberatung GmbH ist damit einverstanden,
dass seine persönlichen Daten (Bestandsdaten) sowie andere Informationen
der CASA Immobilienberatung GmbH mindestens während der Dauer
des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
Mit der Speicherung erklärt der Auftraggeber/Kunde sein Einverständnis.
Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die
CASA Immobilienberatung GmbH auch zur Beratung ihrer Kunden,
zur Werbung sowie zur zweckgebundenen Marktforschung
der CASA Immobilienberatung GmbH.
Der Kunde hat die Möglichkeit einer solchen Art der Nutzung seiner Daten widersprechen.
§ 11.7
Die CASA Immobilienberatung GmbH verpflichtet sich,
ihrem Kunden auf sein Verlangen hin nach terminlicher Absprache
über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsverpflichtung-fristgebung,
vollständig Auskunft zu erteilen.
Die CASA Immobilienberatung GmbH wird diese Kundendaten nicht ohne
die Einverständniserklärung ihres Kunden an Dritte weiterleiten.
Dies gilt nur insoweit nicht, als die CASA Immobilienberatung GmbH
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen,
derartige Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte
technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
§ 11.8
Die CASA Immobilienberatung GmbH ergreift ihr alle technisch
möglichen Maßnahmen, um die gespeicherten Kundendaten zu schützen.
Die CASA Immobilienberatung GmbH haftet jedoch nicht,
wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten
in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.
Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber
der CASA Immobilienberatung GmbH aus einem derartigen Zusammenhang
wird einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 12.
Internet-Recht
§ 12.1
Die CASA Immobilienberatung GmbH weist darauf hin,
dass für die Inhalte und Gestaltung der in der Linksammlung aufgeführten Websites keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Die CASA Immobilienberatung GmbH erklärt,
dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten
aus dem Sichtwinkel der CASA Immobilienberatung GmbH
frei von illegalen Inhalten waren.
Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte
der gelinkten Seiten hat die CASA Immobilienberatung GmbH keinen Einfluss.
§ 12.2
Alle auf der Homepage der CASA Immobilienberatung GmbH angebotenen Leistungen/Lieferungen sind freibleibend und unverbindlich.
Die CASA Immobilienberatung GmbH behält es sich ausdrücklich vor,
Teile dieser Website oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung
zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise
oder endgültig einzustellen.
§ 13.
Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
§ 13.1
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§ 13.2
Erfüllungsort für alle Leistungen/Lieferungen
von der CASA Immobilienberatung GmbH ist Bergisch Gladbach.
§ 13.3
Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist
oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand
Bergisch Gladbach vereinbart.
§ 13.4
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der CASA Immobilienberatung GmbH gebunden.
§ 14.
Salvatorische Klausel
§ 14.1
Sollte zukünftig eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages zwischen
dem Kunden mit der CASA Immobilienberatung GmbH unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.
III. Fokus: Bereich Vertrieb:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
-im Falle von vom Auftraggeber gewünschten Vertriebsleistungen-
1.
Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke,insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung
eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertung benannter Objekte.
2.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend;
Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
3.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt,von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.
4.
Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten/erteilen.
5.
Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
6.
Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages, insbesondere auch eines sog. Share-Deals, ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von je 3,57 % des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden
oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., inklusive Umsatzsteuer zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich
des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart,
tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes.
Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz
für Hypotheken-darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
7.
Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 3,57 Monatsnettomieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4,76 Monatsnettomieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen.
Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts
auf Vertragsverlängerung.
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
Vorgenannte Vergütungen gelten nur, soweit nichts anderes vereinbart wird.
8.
Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Auftraggeber
der Vermietungsleistung eine Provision von 2,38 Monatsmieten inklusive Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wird.
9.
Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhalten wir bei Ausübung
des Vorkaufsrechtes vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 3,57 %
des Verkehrswertes des Gesamtobjektes inklusive Umsatzsteuer,
soweit nichts anderes vereinbart wird
.
10.
Uns steht auch dann die Provision gemäß Ziff. 6 bis9 zu,
wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
11.
Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot
an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt
bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt.
Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige
als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger
repräsentiert werden.
12.
Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts.
13.
Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben,
die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen,
vollständig und richtig zu erteilen.
Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss,
den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift
zu überlassen.
14.
Wir übernehmen gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung.
15.
Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber,
während der Laufzeit des Vertrages, neben uns keine weiteren Vertriebsunternehmen einzuschalten.
16.
Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt,
soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung
auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
17.
Hinsichtlich des Objektes sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer,
Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewähr für die Objekte
und haften nicht für die Bonität der Vertragspartner.
18.
Die Provisionen gehen von einem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz
in Höhe von 19 % aus.
Sollte die Mehrwertsteuer gegenüber diesem Satz erhöht oder verringert werden,
so ändern die sich ab dem Zeitpunkt der Erhöhung oder Verringerung fälligen Provisionen um den gleichen Prozentsatz. Dies gilt nicht für Provisionen,
die innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss fällig werden.
19.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten
nur für die Zwecke, für die wir beauftragt wurden.
Dabei können wir uns der Unterstützung durch Dienstleister bedienen.
Mit entsprechender Einwilligung oder soweit gesetzlich erlaubt können
die Daten auch für Werbung oder andere Zwecke genutzt
und an Dritte weitergegeben werden.
Der Nutzung für Werbung kann jederzeit widersprochen werden.
Der Widerspruch ist dann zu richten an folgende Mailadresse:
ib@casa-info.de .
20.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten, die mit dem abgeschlossenen Vertriebsvertrag
in Verbindung stehen, ist der Sitz der CASA Immobilienberatung GmbH,
wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in § 1 Abs.2, 2.
Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört,
der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist
oder der Auftraggeber im Inland keinen Allgemeinen Gerichtsstand hat.
21.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
22.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann,
wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.